Allgemeine Informationen
Schon gewusst?
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Einige unserer Leistungen lassen sich ggf. über die Kranken- und Pflegekasse abrechnen. Inwiefern das in Ihrem Fall möglich ist, prüfen wir gerne mit Ihnen gemeinsam.
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Aufwendungen für Haushaltshilfen können Sie von der Steuer absetzen! Seit dem Jahr 2009 sind auf Grundlage des Gesetzes zur "Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen" alle haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich abzugsfähig.
Wir freuen uns darauf, Sie unterstützen zu können!